ERZBISTUM KÖLN

Bestimmungen für die Aufnahme in die Ritterschaft     [pdf]

Die Ritterschaftorden vom heiligen Sebastianus in Europa erlässt folgende Bestimmungen für die Aufnahme in die ritterliche Gemeinschaft:

 

1. Ritterkreuz

Devotionsritter

 

Die Aufnahme (Investitur) erfolgt nach den Richtlinien der Ritterschaft. Die Kandidatenmüssen von einer Mitgliedsorganisation der Europäischen Gemeinschaft HistorischerSchützen (EGS) oder einem Mitglied der Ritterschaft vorgeschlagen werden.

Der Antrag ist mit allen wichtigen Angaben zur Person zu versehen (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nationalität, Konfession), sollte einen kurzen Lebenslauf enthalten und muss qualifiziert begründet werden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist über den jeweilszuständigen Verband und die zuständige Komturei an den Ritterrat der Ritterschaft vomheiligen Sebastianus in Europa zu Händen des Kanzlers zu richten.

Die Kandidaten müssen sich vor Aufnahme schriftlich verpflichten, Statut und Reglement zu akzeptieren und die vorgesehenen Beiträge an die Ritterschaft zu zahlen.

Sie gehören nach der Aufnahme dem Plenum der Ritterschaft mit Sitz und Stimme an.

Die Aufnahmegebühr ist durch die vorschlagende Organisation oder den Investiturkandidatenzu zahlen. Die Höhe der Aufnahmegebühr wird auf Vorschlag des Ritterrates durch das Plenum festgelegt

 

2. Offizierskreuz

Devotionsdonaten

 

Mitglieder der Ritterschaft können nach mindestens dreijährigem engagierten Einsatz zu Devotionsdonaten erhoben werden. Der Ritterrat kann mit Mehrheitsbeschluss Ausnahmen zulassen. Der Antrag ist wie beim Ritter zu stellen. Vor allem ist bei der Begründung die überdurchschnittliche Leistung um die europäische Integration sowie das Engagement im kirchlichen Bereich im besonders darzustellen.

 

3. Magistralkreuz

Magistralritter

 

Die Vorstände der Komtureien und die Vorsitzenden der Niederlassungen erhalten bei ihrer Wahl den Titel Magistralritter.

Sie müssen Mitglieder der Ritterschaft sein. Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt in einer Investitur nach den Bestimmungen der Ritterschaft.

 

4. Donatenkreuz

Justizdonaten

 

Die Mitglieder des Ritterrates mit Ausnahme der höheren Stufen (Komture und die Mitgliederder Regierung) erhalten bei ihrer Wahl bzw. Ernennung die Bezeichnung Kapitelherr/Kapiteldame.Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt in einer Investitur nach den Bestimmungen der Ritterschaft.

Das Donatenkreuz kann auch als Sonderstufe für hervorragende Leistungen im Rahmen der christlich europäischen Einigung verliehen werden. Über die Verleihung entscheidet indiesem Fall das Plenum auf Vorschlag des Ritterrates. Die Verleihung erfolgt durch ein Mitglied der Regierung im Rahmen einer Investitur

 

5. Komturkreuz

Komture

 

Die Vorsitzenden der Komtureien werden bei ihrer Wahl in den Rang des Komturs erhoben.Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt in einer Investitur nach den Bestimmungen derRitterschaft.

 

6. Großoffizierskreuz

Der Kanzler und der Tessaurier werden bei ihrer Wahl zum Großoffizier erhoben. Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt in einer Investitur nach den Bestimmungen der Ritterschaft. Das Großoffizierskreuz kann als Sonderstufe an hochgestellte Persönlichkeiten verliehenwerden, die sich in besonderer Weise um das christliche Europa verdient gemacht haben.Über die Verleihung entscheidet das Plenum auf Vorschlag des Ritterrates.Die Verleihung erfolgt durch ein Mitglied der Regierung im Rahmen einer Investitur.

 

7. Großkreuz

Die Subpriore werden bei ihrer Wahl zum Profeßritter erhoben.Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt in einer Investitur nach den Bestimmungen der Ritterschaft.

Der Prior der Ritterschaft wird bei seiner Wahl in den Rang eines Profeß - Bailli erhoben. Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt in einer Investitur nach den Bestimmungen der Ritterschaft.

 

8. Piis Meritis Bronze

Für geistliche MitgliederGeistliche werden bei der Aufnahme in die Ritterschaft mit dem Zeichen Piis Meritisdekoriert. Die Aufnahmebedingungen sind wie bei den anderen Stufen. Dies gilt auch für dieAntragstellung, sowie für die Mitgliedschaft. Die jeweiligen kirchlichen Bestimmungen über das Tragen von Orden und Ehrenzeichen für Priester bleibt hiervon unberührt.

 

9. Piis Meritis Silber

Komtureikaplan

 

Der geistliche Leiter der Komturei ist der Komtureikaplan. Die Ernennung erfolgt durch die Regierung auf Vorschlag der Komturei. Die Aufnahme erfolgt nach den Bestimmungen der Ritterschaft im Rahmen einer Investitur. Die jeweiligen kirchlichen Bestimmungen über dasTragen von Orden und Ehrenzeichen für Priester bleiben hiervon unberührt.

 

10. Piis Meritis Gold

Präses der Ritterschaft

 

Der geistliche Leiter der Ritterschaft ist der Präses der Ritterschaft. Die Ernennung erfolgtdurch die katholische Kirche in Abstimmung mit der Ritterschaft.Die Ernennung zum Präses erfolgt in einer Investitur nach den Bestimmungen der Ritterschaft.

 

11. Collane

Der Großmeister der Ritterschaft trägt als Zeichen seiner Würde die Collane (Kette).

 


 
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