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Auszeichnungen der EGS
Auszeichnung |
Verleihungsbestimmung |
Trageweise |
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Verdienstkreuz in Bronze
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Das Verdienstkreuz in Bronze kann Schützenschwestern und Schützenbrüdern verliehen werden, die in ihrer Tätigkeit bei den Bruderschaften, Gilden, Schutterrijen für die Belange der europäischen Integration eingetreten sind. Antragsberechtigt sind die Präsidenten, Vorsitzenden oder Brudermeister der jeweiligen Vereinigung, die Verbände in den Regionen und die Region. Der Antrag ist über den zuständigen Verband an den Regionalsekretär zu richten. Der Antrag muss enthalten: Name Anschrift, Geburtsdatum, Nationalität, die bisherigen Auszeichnungen (auch die des eigenen Verbandes) sowie eine ausführliche Begründung für die Auszeichnung, sowie das vorgesehene Datum der Verleihung. Die Entscheidung über die Auszeichnung fällt der Vorstand der Region oder das Präsidium der EGS. Die Verleihung erfolgt in einem entsprechenden Rahmen durch ein Mitglied des Regionalvorstandes oder ein Mitglied des Präsidiums der EGS. |
Steckorden, linke Brustseite |
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Verdienstkreuz in Silber
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Das Verdienstkreuz in Silber kann Schützenschwestern und Schützenbrüdern verliehen werden, die in besonderer Weise für die Belange der europäischen Integration eingetreten sind oder bei die Arbeit in der EGS herausragende Leistungen erworben haben. Antragsberechtigt sind die Präsidenten, Vorsitzenden oder Brudermeister der jeweiligen Vereinigung, die Verbände in den Regionen und die Region. Der Antrag ist über den zuständigen Verband an den Regionalsekretär zu richten. Der Antrag muss enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nationalität, die bisherigen Auszeichnungen (auch die des eigenen Verbandes) sowie eine ausführliche Begründung für die Auszeichnung, sowie das vorgesehene Datum der Verleihung. Voraussetzung für die Verleihung ist der Besitz der Auszeichnung in Bronze. Die Auszeichnung in Bronze soll mindestens drei Jahre zurück liegen. In begründeten und besonderen Ausnahmefällen können die Region und das Präsidium der EGS von dieser Regelung abweichen. Die Entscheidung über die Auszeichnung fällt der Vorstand der Region oder das Präsidium der EGS. Die Verleihung erfolgt in einem entsprechenden Rahmen durch ein Mitglied des Regionalvorstandes oder ein Mitglied des Präsidiums der EGS. |
Steckorden, linke Brustseite |
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Verdienstkreuz in Gold
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Das Verdienstkreuz in Gold kann Schützenschwestern und Schützenbrüdern verliehen werden, die auf überregionaler Ebene in besonderer Weise für die europäische Integration oder für die Belange der EGS eingetreten sind oder durch hervorragende Einzelleistung bei einer bestimmten Aktion der EGS in deren Sinne tätig geworden ist. Antragsberechtigt sind die Vorstände der Regionen der EGS und das Präsidium der EGS. Der Antrag wird durch den Regionalsekretär an das Präsidium der EGS zu Händen des Generalsekretärs gerichtet. Der Antrag muss enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nationalität, die bisherigen Auszeichnung (auch die des eigenen Verbandes) sowie eine ausführliche Begründung für die Auszeichnung. Voraussetzung für diese Auszeichnung ist der Besitz des Verdienstkreuzes in Silber, dessen Verleihung mindestens drei Jahre zurück liegen soll. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium der EGS von dieser Regelung abweichen. Die Entscheidung über die Verleihung der Auszeichnung fällt des Präsidium der EGS. Die Verleihung erfolgt durch ein Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums der EGS. |
Steckorden, linke Brustseite |
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Zusatzbestimmungen: Das Präsidium der EGS ist jederzeit antragsberechtigt und kann in begründeten Ausnahmefällen von den Vorschriften dieser Regelung abweichen. Durch das Präsidium können auch Personen außerhalb der EGS bei besonderen Leistungen für die EGS in entsprechender Form ausgezeichnet werden. Die Verleihung kann dann jedoch ausschließlich durch ein Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums erfolgen.
Beschlussfassung durch die Plenarversammlung der EGS am 02.04.2016 in Lipptstadt
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