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Die Struktur des Bundes

Der Bund der Historischen Schützenbruderschaften weist folgende grundlegende Strukturierung auf: Bruderschafts-, Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene, wobei Mitglieder des Verbandes ausschließlich die Bruderschaften sind. Das Statut des Bundes gibt diese hierarchische Gliederung des Verbandes vor. Wie immer jedoch keine Regel ohne Ausnahme. Im Diözesanverband Münster wurde aufgrund seiner großen flächenmäßigen Ausdehnung mit den Landesbezirksverbänden noch eine weitere Zwischenebene eingerichtet. Für die Bruderschaften ist die Mitgliedschaft in allen Hierarchie-Stufen Pflicht.

 

Strukturübersicht (Stand 30.06.2018)

Bundesvertreterversammlung / Hauptvorstand / Präsidium

       
Diözesanverbände Landesbezirksverbände Bezirksverbände Bruderschaften
Aachen   32 430
Essen   3 16
Köln   31 313
Münster 195
Münster 8 37
  Niederrhein 7 124
  Oldenburger Münsterland /
Hümmling
3 24
Paderborn   12 154
Trier   12 140

Eine Grafik zum Aufbau der verschiedenen Ebenen finden Sie hier. (pdf)   [weiter...]

 

Bundesebene

Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Bund findet in drei Gremien statt: Bundesvertreterversammlung, Hauptvorstand und Präsidium.

Die Bundesvertreterversammlung ist das höchste meinungsbildende Organ des Bundes. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Hauptvorstandes und den Delegierten der Bruderschaften zusammen. Die Bruderschaften haben in der Bundesvertreterversammlung je angefangener einhundert gemeldeten Mitgliedern eine Stimme.

Hauptaufgaben sind u.a. die Beratungen zum Jahresabschluss und Planung des Etats, sowie die Änderung des Statuts und seiner Anhänge. Zur Prüfung des Rechnungswesens bedient sich die Bundesvertreterversammlung zweier gewählter Kassenprüfer.

Der Hauptvorstand setzt sich aus den Bezirksbundesmeistern als Vorsitzenden der Bezirksverbände, dem Präsidium, Bundskönig und Bundesprinz sowie den Diözesanjungschützenmeistern, -präsides, -schießmeistern und -fahnenschwenkermeistern zusammen. Im Hauptvorstand werden wichtige Entscheidungen für die Bundesvertreterversammlung vorbereitet und die entsprechende Stimmungslage der Bruderschaften zu diesen Themenkreisen erfragt. Aufgaben des Hauptvorstandes sind die Wahlen zu den Gremien des Verbandes und die Genehmigung größerer Rechtsgeschäfte des Bundes.

Das Präsidium ist das Leitungsgremium des Bundes. Die unterschiedliche Art der Bestellung der Mitglieder zeigt auf, dass hierbei eine weitgehende gleichverteilte Besetzung innerhalb der Diözesanverbände angestrebt ist und damit alle regionalen Gesichtpunkte ihren Einfluss haben sollen:

Der Hochmeister, die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes (Bundesschützenmeister, stellv. Bundesschützenmeister und Bundesschatzmeister), die Vorsitzenden der Ausschüsse und der Bundesschiessmeister werden durch den Hauptvorstand gewählt.

Der Bundesjungschützenmeister, der gleichzeitig dem Geschäftsführenden Vorstand angehört, und sein Stellvertreter als Vorsitzende des Bundes der St. Sebastianus Schützenjugend (BdSJ) sind geborene Mitglieder des Präsidiums.

Die Diözesanbundesmeister, als Vorsitzende der Diözesanverbände sind durch ihr Amt geborene Mitglieder des Präsidiums.

Je Diözesanverband werden bis zu zwei Diözesanvertreter ins Präsidium entsandt, die i.d.R. durch den Diözesanbruderrat bestimmt werden.

Der Bundespräses wird aufgrund der kirchenrechtlichen Bestimmungen, denen der Bund als katholischer Verband unterliegt, durch den Erzbischof von Köln ernannt.

Das Präsidium besorgt alle Angelegenheiten des Bundes, soweit diese nicht dem Hauptvorstand, der Bundes-Vertreterversammlung oder dem Geschäftsführenden Vorstand vorbehalten sind. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören insbesondere die Aufnahme neuer Mitglieder in den Bund, die Verleihung von Auszeichnungen des Bundes, die Verleihung von Ehrentiteln des Bundes und die Vergabe von Bundesveranstaltungen.

Der Geschäftsführende Vorstand führt im Auftrag des Präsidiums die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Bundes. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen sich Vorstand und Präsidium der Bundesgeschäftsstelle. Zur Zeit sind in der Bundesgeschäftsstelle fünf Mitarbeiterinnen tätig, deren Fachvorgesetzte der Bundesgeschäftsführer ist.

Diözesanebene

Der Bund hat sechs Diözesanverbände: Aachen, Essen, Köln, Münster, Paderborn und Trier. In den Diözesanverbänden sind die Bezirke und Bruderschaften nach ihrer Bistumszugehörigkeit zusammengefasst. Diese Einteilung ist jedoch nicht streng durchgehalten. Durch regionale Verhältnisse bedingt haben einige Bezirksverbände Bruderschaften aus zwei und mehr Bistümern. Dies ist naturgemäß vor allem in den Grenzregionen zwischen den Bistümern der Fall. Aber auch dort, wo Bruderschaften aus Bistümern dem Bund angehören, in denen kein Diözesanverband des Bundes existiert, weil dies aufgrund der wenigen Bruderschaften nicht sinnvoll erscheint. So sind die Bruderschaften aus dem Gebiet der neuen Bundesländer dem Diözesanverband Paderborn zugeordnet.

Die typische Veranstaltung der Diözesanverbände ist die Standartenübergabe, bei der die Diözesanstandarte an die Bruderschaft des neu ermittelten Diözesankönigs überreicht wird. Diese Bruderschaft ist dann im Sommer Ausrichter des Diözesankönigsfestes, welches zur besonderen Ehrung des Diözesankönigs in seinem Heimatort stattfindet.

In den letzten Jahren haben die Diözesanverbände wesentliche Aufgaben im Bereich der Bildungsarbeit übernommen. Neben der schon traditioneller Durchführung der Sachkundeausbildung für angehende Schießleiter werden die Diözesanverbände zukünftig meist in Zusammenarbeit mit den Diözesanverbänden der St. Sebastianus Schützenjugend (BdSJ) die Bildung in religiösen, gesellschaftspolitischen und vereinspraktischen Themenkreisen übernehmen.

Der Diözesanvorstand setzt sich grundsätzlich mit den gleichen Funktionen wie bei den Bezirken zusammen. Eine weitere Fortsetzung der Struktur findet sich im Diözesanbruderrat, der vom Diözesanvorstand und den Bezirksbundesmeistern gebildet wird. In der Diözesanversammlung beraten dann Bruderrat und die Vertreter der Bruderschaften über die anstehenden Themen.

Landesbezirksverbände

Die flächenmäßig große Ausdehnung des Bistums Münsters hat es erforderlich gemacht, eine weitere Untergliederungsebene einzurichten. Die Landesbezirksverbände Niederrhein, Münster und Oldenburger Münsterland-Hümling bilden somit die Zwischenebene zwischen dem Diözesanverband Münster und den einzelnen Bezirksverbänden.

Bezirksebene

Jede Bruderschaft des Bundes ist einem Bezirksverband eingegliedert. Die Grenzen der Bezirksverbände haben sich bei ihrer Gründung vielfach an die katholischen Dekanatsgrenzen anlehnt. Die Bezirksbundesmeister als Vorsitzende bilden die wichtigsten Informationsvermittler zwischen Bund und Bruderschaften. Da viele Bruderschaften an der jährlichen Bundesvertreterversammlung nicht teilnehmen können, sind sie auf die Weitergabe der Informationen durch die Bezirksbundesmeister angewiesen. Der Bezirksverband wird durch den Bezirksvorstand geleitet, dem die typischen Funktionsträger Bezirksbundesmeister, -geschäftsführer, -kassierer, -schießmeister mit den jeweiligen Stellvertretern angehören. Für die geistliche Betreuung und Beratung wird durch die jeweiligen Diözesanbischöfe gemäß den kirchenrechtlichen Regelungen ein Bezirkspräses ernannt.

In den Bezirksverbänden, die nur wenige Mitgliedsbruderschaften aufweisen, gehören die Brudermeister dem Vorstand als geborene Mitglieder an. In den größeren Bezirksverbänden bilden die Brudermeister mit dem Bezirksvorstand den Bruderrat, der damit gleichsam die Mitgliederversammlung bildet.

Die Veranstaltungen, die nahezu in jedem Bezirksverband jährlich stattfinden, sind das Bezirksschützenfest mit Ermittlung des Bezirkskönigs und der Bezirksprinzen und –schülerprinzen, die Bruderratssitzung und der meist in der etwas ruhigeren Winterzeit stattfindende Einkehrtag, bei dem religiöse und auch praxisorientierte Referate der Weiterbildung in den Bruderschaften dienen. Für die Sportschützen steht die Bezirksmeisterschaft als Qualifikation für die Diözesanmeisterschaft auf dem Programm.

Schiedsgericht

Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten innerhalb aller Strukturen des Verbandes hat der Bund ein eigenes Schiedsgericht, dem zum Richteramt befähigte Juristen vorsitzen. Die Abwicklung der Verfahren und Verhandlungen erfolgt nach der Schiedsgerichtsordnung des Bundes.

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