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Wichtige Information zum Hilfsangebot Hochwasser |
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Für betroffene Bruderschaften der Flutkatstrophe besteht weiterhin die Möglichkeit, noch Fördermittel von der Organisation „HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.“ zu erhalten. Durch die große Spendenbereitschaft, die durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ausgelöst wurde und durch die flachen HELP-Strukturen besteht immer noch die Möglichkeit, schnelle und unkomplizierte finanzielle Wiederaufbauhilfe zu bekommen. Im Erstantrag können von gemeinnützigen Institutionen bei HELP bis zu 30.000 Euro beantragt werden. HELP unterstützt aktuell bereits etwa 60 soziale gemeinnützige Institutionen wie z.B. Sportvereine, Fördervereine von Schulen und Kindergärten, Institutionen in den Bereichen Seniorenhilfe und Seelsorge und auch Schützenvereine. Auch gemeinnützige Organisationen wie etwa Spontanhelferinitiativen, die wiederum ihrerseits vom Hochwasser Betroffene unterstützen, fördert HELP im Hochwassergebiet von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz finanziell. Diese finanzielle Förderung kann beantragt werden, um vom Hochwasser zerstörtes Gut wiederherzustellen, Verlorengegangenes zu ersetzen, Handwerker zu beauftragen, psychologische Hilfe zu leisten oder weitere Kosten abdecken zu können. Zum Downlaod finden Sie die Vorlage Förderantrag sowie das HELP-Merkblatt zu den Förderbedingungen. Achten Sie bei der Beschreibung Ihres geplanten Projekts bitte auf das folgende Narrativ: Wie ist der Jetzt-Zustand? Wie ist der Sollzustand/das Ziel? Wie können Sie mit unseren Fördergeldern Ihr Ziel erreichen? Wie messen Sie Ihren Erfolg? Notwendig ist ebenso eine genaue Kostenkalkulation in der die Einzelsummen zusammenaddiert die Höhe der beantragten Fördersumme ergeben.
Nähere Informationen zum HELP-Projekt Hochwasserhilfe in Deutschland finden Sie auf der Homepage: https://www.help-ev.de/laender/deutschland/spenden-hochwasser. Kontakt: Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. - Reuterstr. 159 - 53113 Bonn - TEL 0228 9152942 – FAX 0228 91529 99
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Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab |
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Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben bezüglich der geplanten Waffenrechtsänderung getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert. Bei einem Spitzengespräch in Kassel haben sich Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. Vertreten waren Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände. [pdf] |
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Bundesfest 2023 in Mayen |
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Vom 15.09. bis 17.09.2023 findet das Bundesfest in Mayen statt. [Website]
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GEMA Umstellung Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
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Ab dem 01.01.2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung. Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto |
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Die neue Energiesparverordnung
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Diese Regeln gelten ab sofort auch für Vereine [pdf] |
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EU-Plan zum Bleiverbot in Munition |
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Forderungen der Verbände aus Schießsport, Schützenwesen, Jagd, Industrie, Handel und Handwerk hinsichtlich der EU-weiten Nutzung bleifreier Munition
In Deutschland gibt es rund drei Millionen Sportschützinnen und Sportschützen, 400.000 Jägerinnen und Jäger, 10.000 Sammler von Waffen und Munition und 2.300 Herstellungs- und Handelsunternehmen mit ca. 30.000 Beschäftigten. Dies sind unsere zentralen Forderungen im Zusammenhang mit dem von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagenen möglichen Verwendungsverbot von bleihaltiger Munition für den Schieß- und Biathlonsport sowie für die Jagd. Die ECHA schlägt in Abstimmung mit ihren Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) in ihrem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Beschränkungsvorschlag ein grundsätzliches Verbot der Verwendung von bleihaltiger Munition für das Sportschießen im Freien („outdoor“) und die Jagd vor. Schießsportanlagen sollen unter bestimmten Voraussetzungen von den Verwendungsbeschränkungen ausgenommen werden. Die Regelungen treten voraussichtlich nach der Veröffentlichung im Europäischen Gesetzblatt mit Übergangsfristen von 18 Monaten (Jagd mit Schrotmunition und Geschosskaliber ≥ 5,6mm) beziehungsweise fünf Jahren (Sportschießen insgesamt und Jagd mit Geschosskaliber < 5,6mm) in Kraft. [weiter...] |
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Romwallfahrt der EGS vom 30.09. - 04.10.2023 |
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Vom 30.09. bis 04.10.2023 findet wieder unsere Wallfahrt nach Rom statt, die sicherlich wieder ein unvergessliches Erlebnis für alle Teilnehmenden werden wird.
Weitere Informationen finden Sie als Download in den u.a. Unterlagen. Das Programm steht jeoch noch unter Vorbehalt.
Die endgültigen Preise der Flüge stehen noch nicht fest. Die zurzeit angebotenen Preise liegen bei ca. 400 €. Weitere Inforamtionen folgen.
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Aktueller Bericht zur Ukraine-Hilfe vom EGS-Generalsekretär Peter-Olaf Hoffmann
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Liebe Schützenfamilie,
ich möchte euch einen Sachstandbericht zur Ukraine-Hilfe geben. Viele haben Geld gespendet, viele haben Sachspenden gebracht, die wir weiter leiten. Dafür ganz herzlichen Dank und Gottes Segen für euch.
Ich denke, dass gerade die Spender auch gerne wissen möchten, was mit ihren Spenden geschehen ist.
Hier ein Lagebericht:
Bisher ist einmal in der Woche ein LKW von Dormagen nach Zabierzow (bei Krakau) und von Mönchengladbach aus ein LKW in die Nähe von Posen gefahren. es waren immer 12- oder 18-Tonner Fahrzeuge, die voll beladen waren. Wir konnten auch ziemlich gut gezielt die Ladungen zusammenstellen, weil wir von Andrzej Wegner aus Tuchola für die Fahrten nach Posen und von Zdzislaw Grzelka (Krakau) für die Fahrten nach Zabierzow bei Krakau, immer wieder aktualisierte Meldungen bekommen, was in der Ukraine am dringendsten benötigt wird. [weiter...]
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Leitfaden zum Lärmschutz bei Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen |
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Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 14.06.2021 einen neuen Leitfaden zum Lärmschutz bei Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen veröffentlicht. |
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eVewa |
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Die Beantwortung von hunderten Mails ist schlechterdings in der vielleicht gewünschten Zeit nicht möglich. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Daher werden wir ab sofort regelmäßig einen eVewa Merkblatt [pdf] auf die Homepage setzten, damit jeder sehen, kann welche Funktionen freigegeben sind und was noch kommt.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Terminübersicht
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Betbuch der Schützen
„Für Glaube – Sitte – Heimat“ ist das Leitwort der Schützenbruderschaften. Diese zu leben, ist Auftrag eines jeden Schützenbruders und einer jeden Schützenschwester. Damit verbunden ist ein hoher Anspruch, diese Ideale möglichst vorbildlich zu gestalten. Dabei hilft nun das 224 Seiten starke „Schützen-Betbuch“, das erstmals erscheint. [weiter...]
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Bereich Schießsport
Bereich Fahnenschwenken
Alles aus dem Bereich Fahnenschwenken finden Sie jetzt [hier...] |
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