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Aktuelles und Mitteilungen des Bundesschießmeisters


Bei der Beantragung von Waffenbefürwortungen ist es in der jüngsten Vergangenheit zu erheblichen Problemen gekommen. Daher möchte ich als verantwortlicher Bundesschießmeister wie folgt Stellung nehmen:

  • Die eingereichten Anträge waren vielfach falsch oder unvollständig ausgefüllt
  • Die Angaben für den Waffentyp und für die Munitionsbezeichnung waren nicht nach dem nationalen Waffenregister (X-Waffengenerator) ausgefüllt oder waren falsch
  • Wichtige Unterlagen, wie WBK oder bei Erstbeantragungen die Nachweisführung (Schießkladde/Schießbuch), wurden nicht mit eingereicht oder konnten wegen falscher Führung nicht verwendet werden
  • Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung waren einfach nicht erfüllt

All diese Mängel führen zu erheblichen zeitlichen Aufwendungen und Kosten in der Bundesgeschäftsstelle. Um dies zukünftig zu minimieren weise ich nochmals auf die Einhaltung folgender Punkte hin.

Die richtigen Angaben für den Waffentyp und die Munitionsbezeichnungen sind auf der Hompage des BHDS unter folgendem Link zu finden.
Auflistung der Waffenbezeichnungen der Schusswaffen, die nach Sportordnung des BHDS verwendet werden.

  • Die Brudermeister bestätigen mit ihrer Unterschrift die Angaben der Bruderschaft. Sie sollten sich unbedingt über evtl. Folgen im Klaren sein, wenn sie falsche Angaben bescheinigen.
  • Alle Anträge sind von den Bezirksschießmeistern nicht nur zu unterschreiben, sondern auch auf Richtigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls vom Antragsteller korrigieren zu lassen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie die Richtigkeit der Angaben.
  • Bei einer erstmaligen Waffenbeantragung oder einer Beantragung für eine neue Disziplin, muss unbedingt ein Schießbuch/Schießkladde in Kopie mit eingereicht werden, die die gesetzlich geforderte „regelmäßige Schießsportausübung“ nachweist.
    Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens 18mal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (Begründung zum WaffRNeuRegG). Danach ist unabhängig vom Kalender ein Zeitraum von einem Jahr nach Antragstellung maßgeblich. Es reicht also nicht, wenn zum Beispiel 18mal in 2 Monaten geübt wird.
  • Das Schießbuch/Schießkladde muss zwingend folgende Informationen enthalten:
    • Datum
    • Waffentyp
    • Kaliber
    • Disziplin nach Sportordnung und
    • Unterschrift des Aufsichtsführenden.
  • Sollte ein Vereinsbuch/Schießkladde geführt werden, müssen die Daten des Antragstellers auf einem gesonderten Beiblatt herausgeschrieben und unterschrieben an die Bundesgeschäftsstelle mit eingereicht werden. Es ist darauf zu achten, dass die gemachten Angaben vollständig und nachvollziehbar sind.
  • Bei allen Antragstellungen ist die WBK, soweit vorhanden, in Kopie mit einzureichen.
  • Bei der Beantragung einer weiteren Waffe für die gleiche Disziplin ist auf einem Beiblatt zu begründen, warum eine weitere Waffe erforderlich ist.

Ich möchte alle Antragsteller bitten ihre Anträge sorgfältig auszufüllen und bei etwaigen Fragen Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle aufzunehmen. Unsere Mitarbeiter/innen sind ihnen gerne behilflich.


Bei allen Schießwettbewerben unseres Bundes haben die Betreuer die gesetzlich vorgeschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Original mitzuführen und bei der Anmeldung unaufgefordert vorzulegen. Bei Verstößen kann für den Startberechtigten ein Startverbot ausgesprochen werden.   [weiter...]


Anschlag aufgelegt
Aus aktuellem Anlass gibt es eine Stellungnahme bezüglich der aktuell laufenden Bundesmeisterschaft.  [weiter...]



Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis bei unvorsichtiger und nicht sachgemäßer Verwendung von Schusswaffen und Munition   [weiter...]


Auflistung der Waffenbezeichnungen der Schusswaffen, die nach der Sportordnung des BHDS verwendet werden.   [weiter...]


Schießstandrichtlinie und Vogelschießen
Auch auf Drängen des BHDS hat sich das Bundesministerium des Inneren zu einer Änderung der Schießsportrichtlinien entschieden. Hierzu gibt es folgende Pressemiteilung:
Tradition und Sicherheit in Einklang bringen

Das Bundesministerium des Innern wird noch heute (13. März 2013) eine Änderung der Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23. Juli 2012 (BAnz AT 23.10.2012 B2) im Bundesanzeiger bekannt geben.
Durch die Änderung können die Ziele für Vogelschießstände künftig wieder eine Materialdicke von bis zu 150 mm aufweisen. Die Schießstandrichtlinie vom 23.10.2012 war das Ergebnis der Abstimmung eines Expertenvorschlages, der von der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA) unter Einbindung von maßgeblichen Verbänden, namentlich der Verbände der Schießstandsachverständigen und von Spezialisten der Bundespolizei erarbeitet wurde.
Ziel der Änderung der Schießstandrichtlinie durch die Experten war eine Erhöhung der inneren und äußeren Sicherheit eines Schießstandes.
In jüngster Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere die Regelungen zur Dicke der Zielen für Vogelschießstände zu praktischen Problemen führen können. Mit der Änderung soll ein angemessener Ausgleich der Interessen zwischen Sicherheit und Traditionspflege hergestellt werden.
Die Abmessungen des Geschossfangs und damit die vorgegebene maximale Größe der Vogelziele wurden im Übrigen mit der Schießstandrichtlinien von 2012 nicht verändert. Die Forderung zur Verwendung von weichem Holz und der Verzicht auf jegliche Metallteile bestand auch schon seit 1995.
Um den Interessen der Brauchtumspflege und der Sicherheit auch in Zukunft gleichermaßen Rechnung tragen zu können, wird das Bundesministerium des Innern bis Ende 2014 die in der Schießstandrichtlinie angegebenen Vorgaben zu den Zielen für Vogelschießstände in enger Abstimmung mit den Betroffenen, der Wissenschaft und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden evaluieren.


Lehrgang „Übungsleiter Schießen BHDS“
In vielen Bruderschaften besteht Bedarf an einer verbesserten Heranführung an den Schießsport. Dies trifft im Besonderen für das Training mit Kindern und Jugendlichen zu. Der Bundeslehrstab bietet daher im Herbst 2013 erstmals einen Lehrgang „Übungsleiter Schießen BHDS“ an.
Zielsetzung: Die Teilnehmer sollen lernen Schützen an das Schießen heranzuführen, Trainingsstunden zu planen und Schützen beim Training anzuleiten.
Voraussetzung: Schießleiterausbildung des BHDS und Gruppenleiterschulung des BDSJ sind zwingend erforderlich. Damit sollte die Qualifikation als Jugendschießleiter bestehen. Darüber hinaus sind Erfahrungen als Sportschütze, Schießaufsicht und Gruppenleiter wünschenswert.
Umfang: 70 Lehreinheiten verteilt auf drei Wochenenden.
Termine: 4. bis 6. Okt. / 18. bis 20 Okt. / 29. Nov. bis 1. Dez.
Kosten: 120 € für drei Wochenenden (inkl. Übernachtungen und Mahlzeiten)
Teilnehmerzahl: Der Lehrgang ist für genau 18 Teilnehmer ausgelegt, so dass je Diözesanverband ein Kontingent von 3 Teilnehmern vorhanden ist. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldeformulare in der Bundesgeschäftsstelle.
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit diesem Formular. Hier sind auch die detaillierten Informationen zu den Lehrinhalten zu finden.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist im Original an die Bundesgeschäftsstelle zu senden. Alle Anmeldungen werden ausschließlich per Email beantwortet. Zusagen enthalten die Aufforderung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren bis zum 1.7.2013. Mit Ablauf dieser Frist verfallen zugesagt aber nicht bezahlte Lehrgangsplätze. Sollte ein bestätigter Teilnehmer nicht am Lehrgang teilnehmen können, so wird versucht diesen Platz durch einen Bewerber aus der Warteliste zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, so verfallen die Lehrgangsgebühren.


Änderungen zur Sportordnung
Am 26. Nov. 2011 fand die Herbsttagung des Bundessportausschusses in Rheinberg (Diözesanverband Münster) statt. Im Rahmen dieser Sitzung wurden die nachfolgen Beschlüsse, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Präsidium, gefasst. Die Zustimmung erfolgte während der letzten Präsidiumssitzung am 03.03.2012 und tritt mit Beginn der Diözesanmeisterschaften in Kraft. [weiter...]


Schießstandüberprüfungen
Nach § 15 (1) 7. Waffengesetz (WaffG) der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften als anerkannter Schießsportverband verpflichtet, Schießstandüberprüfungen bei unseren Mitgliedsbruderschaften, Gesellschaften, Gilden und Vereinen durchzuführen. Zum Einstieg wurden in den Diözesanverbänden je 2 Schießanlagen überprüft. Dazu wurde eine Checkliste erstellt, die auch auf der Internetseite des Bundes hinterlegt ist. Diese Liste ist auch gleichzeitig als Anhaltspunkt gedacht für Hinweise, wobei vor einer möglichen Überprüfung durch die zuständige Behörde (Kreispolizei- oder Verwaltungsamt) geachtet werden sollte.
Die Überprüfungen durch den BHDS werden nach Beendigung der Bundesmeisterschaften ab Oktober 2010 weiter fortgesetzt. Die Diözesanschießmeister, werden in Abstimmung mit den Diözesanvorständen zu unangelmeldeten Schießstandüberprüfungen bei den einzelnen Bruderschaften, Gilden und Gesellschaften erscheinen. Es werden alle Schießstandbetreiber gebeten, den Bund bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht aktiv zu unterstützen. Die Checkliste sollte auch zur Selbstkontrolle genutzt werden. Alle Schießstandunterlagen sollten jederzeit zur Einsicht bereitstehen.


Informationen rund um den Vogelhochstand


Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG), Stand: 01.01.2010, von der Seite des Bundesverwaltungsamtes  [weiter...]


Wichtige Mitteilung zur Sportordnung
Bedauerlicherweise hat bei der Weitergabe der Bundessporordnung, Auflage12, Stand 10.10.2009 der "Fehlerteufel" zugeschlagen. Die Berichtigung ist in der jetzt zum Nachlesen und Download veröffentlichten Fassung erfolgt.
Dieter von der Heiden. Bundesschießmeister



Schießstandüberprüfungen
Nach § 15 (1) 7. Waffengesetz (WaffG) der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften als anerkannter Schießsportverband verpflichtet, Schießstandüberprüfungen bei unseren Mitgliedsbruderschaften, Gesellschaften, Gilden und Vereinen durchzuführen. Zum Einstieg wurden in den Diözesanverbänden je 2 Schießanlagen überprüft. Dazu wurde eine Checkliste erstellt, die auch auf der Internetseite des Bundes hinterlegt ist. Diese Liste ist auch gleichzeitig als Anhaltspunkt gedacht für Hinweise, wobei vor einer möglichen Überprüfung durch die zuständige Behörde (Kreispolizei- oder Verwaltungsamt) geachtet werden sollte.
Die Überprüfungen durch den BHDS werden nach Beendigung der Bundesmeisterschaften ab Oktober 2010 weiter fortgesetzt. Die Diözesanschießmeister, werden in Abstimmung mit den Diözesanvorständen zu unangelmeldeten Schießstandüberprüfungen bei den einzelnen Bruderschaften, Gilden und Gesellschaften erscheinen. Es werden alle Schießstandbetreiber gebeten, den Bund bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht aktiv zu unterstützen. Die Checkliste sollte auch zur Selbstkontrolle genutzt werden. Alle Schießstandunterlagen sollten jederzeit zur Einsicht bereitstehen.


Wichtige Mitteilung zur Sportordnung

Die Umsetzung und Veröffentlichung der Sportordnung ist sicher nicht so gelaufen, wie wir uns alle das gewünscht haben.    

Bedauerlicherweise hat es bei der Umformatierung der Sportordnung, Auflage12, Stand 10.10.2009 der "Fehlerteufel" kräftig zugeschlagen. Einige Textbereiche, die nicht der Änderung unterlagen, waren nach der Konvertierung aus der Ursprünglichen Fassung gelöscht. Ich habe mit Datum 10. Mai 2010 diese Texte mit Einverständnis des Bundesverwaltungsamtes wieder in die Sportordnung eingefügt, damit die verabschiedete Fassung der Sportordnung wiederhergestellt ist. Wiedereingefügt wurden folgende Pkt.:

- 10.5.4.: Bekleidung Ordonanzgewehr

- 17.1.8.: Anerkennung von Schießleiter-Qualifikationen

- 18.5.: Bescheinigung der Sachkunde

Geändert wurde folgender Pkt., da er nicht Gesetzeskonform war:
- 1.3.1.: offene Klasse (entsprechend den gesetzlichen Altersvorgaben des WaffG) 

Die Berichtigung ist in der jetzt zum Nachlesen und Download veröffentlichten Fassung erfolgt.

Walter Finke. Bundesschießmeister
 

 


Informationen rund um den Vogelhochstand

Vogelschießstände   [weiter...]

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten   [weiter...]


Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG), Stand: 01.01.2010, von der Seite des Bundesverwaltungsamtes  [weiter...]


Waffentransport und Aufbewahrung zum/beim Bundeskönigsschießen[weiter...]
(Information und Muster Begleitschreiben)


Das Bundesverwaltungsamt hat die überarbeitete Bundessportordnung genehmigt. Ab dem 1. Januar 2010 gilt die Bundessportordnung Auflage 12 Stand 10.10.2009


Information zum Waffengesetz
Die Neuregelung des § 27 (3) WaffG hat mit Bezug auf das Schießen durch Kinder und Jugendliche für Unsicherheit bei der Auslegung der „besonderen Obhut“ gesorgt. Die besondere Obhut ist erforderlich beim Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beim Schießen mit sonstigen Waffen bis zum Kaliber 5,6 mm und Einzellader Langwaffen mit glattem Lauf mit Kaliber 12 oder kleiner.
Auch wenn die besondere Obhut nach Vollendung es 16. Lebensjahres nicht mehr gefordert wird, ist das Schießen mit anderen als den oben beschriebenen sonstigen Waffen (großkalibrige Lang- und/oder Kurzwaffen) erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt.


Pistolenwettbewerbe
Zur Information für unsere Pistolenschützen wird die Disziplin GK-Standartpistole – bei der Bundesmeisterschaft 2010 und bis auf Widerruf für die folgenden Jahre – wie folgt durchgeführt   [weiter...]


Bundesfest - Bundeskönigsschießen
Seit Jahren wird das Bundeskönigschießen in der vom Präsidium des BHDS beschlossenen Anschlagart „angestrichen“ durchgeführt. Beim Wettkampf ist immer wieder festzustellen, dass nicht alle Teilnehmer ausreichend mit dieser Anschlagart vertraut sind. Die Bewerber werden gebeten, die Beschreibung dieser Anschlagart in Artikel 6.1.5 der Bundessportordnung nachzulesen und sich von den Schießmeistern ihrer Bruderschaften entsprechend einweisen zu lassen. Die Schießstandaufsichten beim Bundeskönigsschießen sind gehalten, auf die korrekte Ausführung des Anschlags zu achten, um Sicherheit und Gleichbehandlung aller Bewerber zu gewährleisten.


Bundesmeisterschaften
Bei der Verarbeitung der Teilnehmermeldungen zur Bundesmeisterschaft habe ich zwei unerfreuliche Sachverhalte festgestellt.
1. „Findige Köpfe“ haben, vielleicht aus Bequemlichkeit, vielleicht aber auch, um nicht in der Mitgliederverwaltung erfasste Schützen zu melden, BASTIAN-Nummern mit fiktiven Ziffernkombinationen „erfunden“.Alle Schützen, die mit nicht verifizierten BASTIAN-Nummern gemeldet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen worden.
2. Daten und Tabellen wurden durch unberechtigte Eingriffe in das von mir entwickelte Meisterschaftsprogramm manipuliert. Die dafür Verantwortlichen in welchen Bereichen auch immer haben dabei leider übersehen, dass die für sie vermeintlichen Verbesserungen bei der Weitergabe der Daten für andere Anwender langwierige Fehlersuche und Ärger über unnötige Mehrarbeit verursachen.
Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwickling des Programms sind immer willkommen. Sie sollten aber allen Anwendern zugute kommen. Unberechtigte Eingriffe Einzelner sind unzulässig, führen zu Unzulänglichkeiten und nicht zu den gewünschten Verbesserungen.


Mitgliedsausweise
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin,  dass zur Teilnahme an Schießwettbewerben des BHDS – wie auch in anderen Sportverbänden gefordert – der Mitgliedsausweis des BHDS als Zugehörigkeits.- und Versicherungsnachweis vorzulegen ist.Noch einmal zur Erinnerung; die Administratoren der Bruderschaften können diese Ausweise aus der BASTIAN-Mitgliederverwaltung generieren und ausdrucken. 


Anschriften der Schießanlagen zur Bundesmeisterschaft

  • St. Sebastianus Gymnich, Brüggener Str., 50374 Erftstadt-Gymnich
  • St. Kunibertus Gymnich, Schützenstr., 50374 Erftstadt-Gymnich
  • Landesleistungsstützpunkt Frechen, Burgstr. (Herbertskaul), 50226 Frechen
  • Landesleistungsstützpunkt Krefeld, Girmesgath (Turnhalle), 47803 Krefeld
  • St. Hubertus Plaidt, Am Schützenplatz 2, 56637 Plaidt

Der seit einiger Zeit aus BASTIAN abrufbare Mitgliedsausweis wird beim Traditionsschießen und Schießsport im BHDS als Nachweis der für die Mitgliedsbruderschaft - und damit auch für den Ausweisinhaber - bestehenden Haftpflichtversicherung anerkannt. Andere Versicherungsnachweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.


Die Anerkennung und die Bruderschaft (Artikel aus dem Schützenbruder)   [weiter...]




 

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