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Für Schützen
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Ausgezeichnet

Auszeichnungen des BHDS

Die Auszeichnungen des BHDS erfüllen ähnlich wie Großveranstaltungen ebenfalls die Funktion zur Stärkung der Identifikation. Allerdings steht hier die Würdigung von Mitgliedern im Vordergrund, die durch besondere Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Im Jugend- und Schützenbereich erstrecken sich diese Auszeichnungen auf Verantwortlichkeit, Schießsport, Fahnenschwenken, Musiker, christliche und caritative Aufgaben. Diese Verdienste werden durch die jeweiligen Mandatsträger auf Strukturebene beantragt und bei Steigerung der Auszeichnung durch die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen verliehen. Je nach Auszeichnung müssen diese Verdienste z.B. durch langjähriges Wirken in Vorständen auf Bruderschafts-, Bezirks- Diözesan- und/oder Bundesebene belegt werden. 

Die besondere Ehrung von Schützenbruderschaften beschließt nach vorheriger Sitzung des Ausschusses für caritative Aufgaben das Präsidium des BHDS. Jährlich werden beim Bundesfest Bruderschaften für ihre Einzel- und Langzeitprojekte im caritativen Bereich mit der Hochmeisterplakette ausgezeichnet. 

 

Silbernes Verdienstkreuz (SVK)

Silbernes Verdienstkreuz (SVK)

Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 5 Jahre lang im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht hat. 

Hoher Bruderschaftsorden (HBO)

Hoher Bruderschaftsorden (HBO)

Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 10 Jahre lang im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht hat

St.-Sebastianus-Ehrenkreuz (SEK)

St.-Sebastianus-Ehrenkreuz (SEK)

Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 15 Jahre lang im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht hat 

Schulterband zum SEK Ehrenkreuz

Schulterband zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz (SEK)

Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 20 Jahre lang, in der Regel auch im Vorstand einer Bruderschaft, im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht hat.

Goldener Stern zum SEK

Goldener Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz (SEK)

Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 25 Jahre lang, in der Regel auch im Bezirksvorstand, im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht hat.

Großer Stern zum SEK

Großer Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz (SEK)

Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, in der Regel auch im Diözesanvorstand oder auf Ebene des BHDS, im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht hat.
Die Anzahl der Träger ist auf 28 beschränkt.
Zur Vergabe bedarf es der zustimmenden Zweidrittelmehrheit der abgegebenen schriftlichen Stimmen des Präsidiums.

Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz

Großkreuz zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz (SEK)

Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich, in der Regel, insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, auch auf Ebene des BHDS, im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht hat.
Die Anzahl der Träger ist auf 7 beschränkt.
Zur Vergabe bedarf es der zustimmenden Vierfünftelmehrheit der abgegebenen schriftlichen Stimmen des Präsidiums.
Dem Hochmeister wird diese Auszeichnung von Amts wegen verliehen.

Ehrenzeichen

Die nachstehenden, zur Erinnerung an Hochmeister und einen Bundespräses geschaffenen Auszeichnungen können an Personen verliehen werden, die sich im Sinne des Leitmotiv des BHDS verdient gemacht haben.

  • Fürst Salm-Reifferscheid-Gedenkmedaille
  • Dr. Peter Louis-Gedenkmedaille
  • Christoph Bernhard Graf von Galen-Gedenkmedaille
Hochmeisterplakette

Hochmeisterplakette

Schützenbruderschaften werden jährlich beim Bundesfest für besonders caritative Aufgaben mit der Hochmeisterplakette ausgezeichnet. Hier werden Einzel- und Langzeitprojekte hervorgehoben. Diese besondere Ehrung beschließt nach vorheriger Sitzung des Ausschusses für caritative Aufgaben das Präsidium des BHDS.     

Der Antrag auf Befürwortung einer Auszeichnung muss mit allen Unterschriften vollständig ein Monat vor Verleihung bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein!